Parkordnungs und Liegenschaften Service

Polis Control bietet Verkehrslösungen für die ordnungsgemässe Nutzung von Privatgrund. Bei Verstössen leiten wir Massnahmen ein, welche den weiteren Missbrauch von Privatgrund verhindern.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Vorgänge?

Wir möchten Ihnen weiterhelfen. Falls sie Ihre Antwort nicht schon in den häufig gestellten Fragen finden, können Sie uns gerne per Telefon oder Einwandformular im Rechnungsportal kontaktieren.

Parkordnung

Bei Kontrollen wird durch uns geprüft, ob die jeweilige Parkordnung, auf dem Privatgrund unserer Auftraggeber eingehalten wurde. Dabei beziehen wir uns auf die regelkonforme Nutzung des zu kontrollierenden Privatgrundes und bewerten, ob der ist-Zustand des Fahrzeugs den Regeln entspricht.

Gleichstellung

Bei Verstössen gegen die geltenden Regeln, auf dem Privatgrund unserer Auftraggeber, sind wir verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, die weiteren Verstössen vorbeugen. Damit dabei keine Willkür entsteht, behandeln wir alle gleich und unterscheiden nicht zwischen Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Einwände

Berechtigte Einwände zu einem unserer Vorgänge, können Sie entweder über das Formular in unserem Rechnungsportal oder telefonisch unter der Nummer 0900001188 vorbringen. Wir werden Ihren Fall gerne überprüfen und uns den jeweiligen Anliegen und Fragen Ihrerseits widmen.

Häufig gestellte Fragen

Nein! Wir sind eine privates Unternehmen, welches im Auftrag von dinglich Berechtigten Parkplätze und Privatareale auf widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kontrolliert. Wir haben nichts mit der Polizei zu tun.

Von der Lenkerschaft der unbefugt befahrenden bzw. abgestellten Fahrzeugen, auf den von uns kontrollierten Privatflächen fordern wir die entstandenen Umtriebe ein.

Nein! Bussen auszustellen obliegt nur dem staatlichen Gewaltmonopol. Wir stellen lediglich unsere Umtriebe in Form einer Zivilforderung in Rechnung.

Sie dürfen unsere Rechnung der fehlbaren Lenkerschaft zur Bezahlung übergeben. Alternativ können Sie uns auch die Personalien der Lenkerschaft bekanntgeben. Nutzen Sie dafür unsere Telefonnummer 0900 001 1883 oder nehmen Sie selbst unter www.payment.polis.gmbh eine Änderung der Lenkerdaten vor.

Handelt es sich Ihrer Meinung nach um ein Missverständnis oder um einen administrativen Fehler unsererseits, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir überprüfen Ihren Fall gerne. Dafür dürfen Sie uns unter 0900 001 188 anrufen oder das Einwandformular benutzen.

Der fehlbaren Lenkerschaft stellen wir jene Umtriebe in Rechnung, welche mit der Kontrolle, Bearbeitung und der damit verbundenen Administration ihres Falles einhergehen. Darin eingeschlossen sind Personal-, Büromaterial-, Porto-, Beweissicherungs-, Buchhaltungs-, sonstige Kosten und die MwSt von 7,7%. Jedoch explizit nur die direkten Kosten, welche Ihr Fall bei uns verursacht. Zusätzlich verrechnen wir zwecks widerrechtlichem Gebrauch des Privatgrundes eine Gebühr für ein sogenanntes faktisches Vertragsverhältnis, welche teilweise an unsere Auftraggeber rückvergütet wird. Wichtig zu wissen ist, dass die Höhe einer regulären Parkbusse, respektive die Beträge der Ordnungsbussenverordnung nichts mit der Bemessung der Höhe unserer Umtriebe zu tun hat.

Weil Parkbussen, respektive die Beträge der Ordnungsbussenverordnung nichts mit der Bemessung der Höhe unserer Umtriebe zu tun haben. Die Rechnung ist eher vergleichbar mit einem Zuschlag bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne entsprechendes Billet oder der aus Diebstahl resultierenden Fallpauschale im Detailhandel.

Für erweiterte Halterauskünfte verrechnen wir zusätzliche Gebühren. Namentlich bedeutet dies, dass das Kennzeichen des widerrechtlich parkierten Fahrzeuges mit einer Auskunftssperre versehen ist, oder in einem Kanton zugelassen ist, bei dem wir zur Ermittlung der Halterdaten einen grösseren Aufwand haben. Dies verursacht Kosten und Mehraufwand, welchen wir der fehlbaren Lenkerschaft in Rechnung stellen.

Die Umtriebsentschädigung kann per QR-Einzahlungsschein bezahlt werden. Selbstverständlich können Sie über unser Zahlportal payment.polis.gmbh auch per TWINT oder Kreditkarte bezahlen.

Polis ist eine Abkürzung für Parkordnungs und Liegenschaften Service. Des Weiteren ist es ein altgriechisches Wort, welches frei übersetzt Gemeinschaft aus Grossgrundbesitzern, Kaufleuten, Industriellen usw. bedeutet. Solche vertreten wir. Control bedeutet Kontrollieren. GmbH bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist die Rechtsform unserer Gesellschaft.

Da auf Privatgrund das Strassenverkehrsgesetz nicht greift, spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lang geparkt wurde. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um eine zivilrechtliche Besitzesstörung bzw. einen Besitzesentzug und nicht um einen Verstoss nach Ordnungsbussengesetz. Wir handeln nach den Vorgaben unserer Auftraggeber.

Zuerst möchten wir Ihr Problem verstehen um herauszufinden, wie wir Sie optimal unterstützen können. Das funktioniert am einfachsten über eine Kontaktanfrage per Button „Parkdienst Anfragen“.

Ist die Ausganglage geklärt, zeigen wir Ihnen gerne wie Sie Falschparker bei uns melden können.

Für die Angebotserstellung benötigen wir weitere Informationen wie die Anzahl der Grundstücke und Parkfelder und wo sich diese befinden.

Bei der gemeinsamen Besichtigung der Grundstücke, prüfen wir die Signalisation und erfahren die lokalen Gegebenheiten. Basierend darauf, erstellen wir für jedes Grundstück die Dokumentation.
Damit sind alle Vorbereitungen abgeschlossen.

Respektieren Sie den Besitz anderer

Fremdparkieren ist nicht schweizerisch

Missbrauch von Privatgrund durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge stellt für Betroffene in allen möglichen Konstellationen regelmässig grosse Probleme dar. Der schweizweite Schaden, welche Fremdparker dabei anrichten ist nur schwer zu beziffern und hat finanzielle, als auch emotionale Auswirkungen. Seien sie fair zu Ihren Mitmenschen und achten Sie sich darauf, dass Sie nicht widerrechtlich auf Privatgrund parkieren. Sie würden es auch nicht mögen, wenn fremde Fahrzeuge auf Ihrem Parkplatz stehen. Nicht wahr?

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0900 001 188  
(Mo-Fr 14:00-16:00)

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